Kosten & Honorar
Mein Honorar beträgt 120,00 € pro Zeitstunde und wird nach tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet.
Die Abrechnung erfolgt je angefangene 15 Minuten (¼-Stunde).
Das Honorar gilt für folgende Leistungen:
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Diagnostik und Behandlung in der Praxis
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Auswertung und Beurteilung medizinischer Befunde, Laborwerte,
Arztberichte sowie die darauf basierende Erstellung von Therapie- und
Behandlungsplänen, auch wenn hierfür kein persönlicher Termin stattfindet
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Beratungen und Verlaufsgespräche per Telefon oder Videotelefonie (z. B.
Zoom, FaceTime oder vergleichbare Dienste)
Diese Leistungen gelten als vollwertige therapeutische Leistungen und werden wie ein persönlicher Termin berechnet.
Zusätzliche Kosten
Materialkosten (z. B. Kinesiotape, Infusionen und deren Zusätze) werden gesondert berechnet und können nicht pauschal angegeben werden.
Erstattungsfähigkeit durch Versicherungen
Ich bin verpflichtet darauf hinzuweisen, dass private Krankenversicherungen, Beihilfestellen sowie private Zusatzversicherungen die Kosten
möglicherweise nicht oder nicht vollständig erstatten.
Die Erstattungsfähigkeit ist abhängig vom jeweiligen Versicherungsvertrag.
Unabhängig davon besteht die Zahlungspflicht gegenüber der Praxis in voller Höhe.
Gesetzliche Krankenversicherungen erstatten Heilpraktikerleistungen grundsätzlich nicht. Einzelne Krankenkassen bezuschussen jedoch osteopathische
Leistungen. Bitte informieren Sie sich hierzu direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Rechtsgrundlage
Die Preisgestaltung erfolgt auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen für selbständige Heilberufe. Für Heilpraktiker- und
osteopathische Leistungen besteht keine verbindliche Gebührenordnung; orientierend kann die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) bzw. die Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh), bzw. bei
Beihilfepatienten die Bundesbeihilfeverordnung herangezogen werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!