Kosten & Honorar

Mein Honorar beträgt 120,00 € pro Zeitstunde und wird nach tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet.


Die Abrechnung erfolgt je angefangene 15 Minuten (¼-Stunde).


Das Honorar gilt für folgende Leistungen:


-      Diagnostik und Behandlung in der Praxis

-      Auswertung und Beurteilung medizinischer Befunde, Laborwerte,  

       Arztberichte sowie die darauf basierende Erstellung von Therapie- und 

       Behandlungsplänen, auch wenn hierfür kein persönlicher Termin stattfindet

-       Beratungen und Verlaufsgespräche per Telefon oder Videotelefonie (z. B. 

       Zoom, FaceTime oder vergleichbare Dienste)


Diese Leistungen gelten als vollwertige therapeutische Leistungen und werden wie ein persönlicher Termin berechnet.

 

Zusätzliche Kosten

Materialkosten (z. B. Kinesiotape, Infusionen und deren Zusätze) werden gesondert berechnet und können nicht pauschal angegeben werden.

 

Erstattungsfähigkeit durch Versicherungen

Ich bin verpflichtet darauf hinzuweisen, dass private Krankenversicherungen, Beihilfestellen sowie private Zusatzversicherungen die Kosten möglicherweise nicht oder nicht vollständig erstatten.

 

Die Erstattungsfähigkeit ist abhängig vom jeweiligen Versicherungsvertrag.

 

Unabhängig davon besteht die Zahlungspflicht gegenüber der Praxis in voller Höhe.

 

Gesetzliche Krankenversicherungen erstatten Heilpraktikerleistungen grundsätzlich nicht. Einzelne Krankenkassen bezuschussen jedoch osteopathische Leistungen. Bitte informieren Sie sich hierzu direkt bei Ihrer Krankenkasse.

 

Rechtsgrundlage

Die Preisgestaltung erfolgt auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen für selbständige Heilberufe. Für Heilpraktiker- und osteopathische Leistungen besteht keine verbindliche Gebührenordnung; orientierend kann die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) bzw. die Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh), bzw. bei Beihilfepatienten die Bundesbeihilfeverordnung herangezogen werden.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!