Kosten & Honorar
Mein Honorar beträgt 120 Euro pro Zeitstunde und wird nach Zeitaufwand berechnet (je angefangene Viertelstunde). Diese Regelung gilt auch für Folgetermine sowie Beratungen per Telefon oder Skype.
Zusätzliche Kosten
Materialkosten (z. B. Kinesiotape, Infusionen und deren Zusätze) werden gesondert abgerechnet und können nicht pauschal angegeben werden.
Für selbstständige Physiotherapeuten in einer Privatpraxis gibt es keine bindende Preisgestaltung. Die Preise orientieren sich an der fachlichen Expertise und werden angemessen festgelegt.
Grundlage dafür sind die Gebührenordnungen für Therapeuten (GebüTH) und Heilpraktiker (GebüH) bzw. bei Beihilfepatienten an der Bundesbeihilfeverordnung.
Wichtige Hinweise
Das Patientenrechtegesetz verpflichtet mich darauf hinzuweisen, dass möglicherweise nicht alle Leistungen von Ihrer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung erstattet werden.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen grundsätzlich keine Heilpraktikerleistungen, manche Kassen bezuschussen allerdings die osteopathische Behandlung. (Informieren Sie sich hierfür bei Ihrer
Kasse).
Vielen Dank für Ihr Verständnis!